Reitbuch

Reiterhof Sauter

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterhof Sauter

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Betrieb und dem Reitschüler/ der Reitschülerin bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann als Stammplatz (Monatlicher Abo Vertrag) oder individuell (Wertkarte) vereinbart werden.

Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb (in Absprache mit dem Reitschüler/der Reitschülerin).

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort trifft der Reitlehrer in Absprache mit dem Reitschüler.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 30 oder 60 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig (1/2 Stunde vorher) zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter unserer Schulpferde müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euro-Norm tragen. Reithelme können (je nach Verfügbarkeit) auch ausgeliehen werden.

4.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose/ bequeme Hose, Reithelm (Euro-Norm), feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

5.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

6.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden. Einzelstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Auch Feiertage können nicht nachgeholt werden. Eine Rückvergütung (Barauszahlung) der nicht in Anspruch genommenen Reitstunden wird nicht gewährt.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Es gibt zwei mögliche Systeme: Monatlicher Abo Vertrag und Wertkarten.

Die Beiträge für den monatlichen Abo Vertrag (siehe Preisliste) können per Überweisung / Dauerauftrag bezahlt werden. Hier wird den Reitschüler/innen ein fester Stammplatz zugewiesen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.

Beim Wertkartensystem ist es möglich, verschiedene Beträge zu buchen. Allerdings entfällt hier der Anspruch auf einen Stammplatz und die Reitstunden müssen von jedem Reitschüler/jeder Reitschülerin eigenständig im online reitbuch gebucht werden. Die Reitstunden sind max. 6 Wochen im Voraus buchbar.

Die Reitstunden können online bis 12 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Die Absage sollte möglichst frühzeitig im reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist. Die fristgerecht abgesagte Reitstunde kann innerhalb von 2 Monaten nachgeholt werden.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind in Ausnahmefällen möglich.

Bei einer Buchung ist es möglich, einen Pferdewunsch anzugeben. Diesem Wunsch kann jedoch nicht immer nachgegangen werden! (Dies richtet sich nach: Bisherigem Einsatz des jeweiligen Pferdes/ Ponys, eventueller Krankheit eines Pferdes/ Ponys, etc.) Die endgültige Einteilung der Pferde obliegt allerdings dem Reitlehrer/in.

9.) Buchung einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Lehrgänge sind ab Buchung innerhalt einer Woche fällig.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

10.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Der sorgfältige Umgang mit der Ausrüstung der Pferde/ Ponys (Sattel, Trense, Putzutensilien etc.) ist uns sehr wichtig.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter/Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Betrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.